FAQ
110-kV-Anschluss Industriegebiet Thüringer Tor (ITT)

Projektplanung

Das Hochspannungsnetz im Raum Grabfeld/Römhild hat die Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht. Um die Stromversorgung langfristig sicherzustellen, plant die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, die bestehenden Umspannwerke in Obermaßfeld-Grimmenthal und in Simmershausen, mit einer neuen Hochspannungsleitung zu verbinden und im Raum Grabfeld/Römhild ein neues Umspannwerk zu bauen.
 

Das von uns geplante Vorhaben befindet sich ganz am Anfang. Bislang stehen weder der Trassenkorridor und die konkrete technische Lösung noch der genaue Standort des neu zu errichtenden Umspannwerkes fest.

Karte zum aktuellen Suchraum des neuen Umspannwerkes

Stromleitungen werden in der Regel über Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren geprüft und genehmigt. 

Im Raumordnungsverfahren wird untersucht, über welchen Trassenkorridor (mit einer Breite von etwa einem Kilometer) zwei Punkte im Stromnetz verbunden werden können. Dabei werden mehrere alternative Trassenkorridore auf ihre Verträglichkeit im Raum geprüft. Es wird darauf geachtet, dass sie die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft so gering wie möglich beeinträchtigen. Im Ergebnis formuliert die Genehmigungsbehörde die Empfehlung für einen Trassenkorridor, der nach umfänglicher Prüfung und Abwägung aller Schutzgüter die höchste Verträglichkeit im Raum aufweist. Das Raumordnungsverfahren wird in Thüringen vom Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde durchgeführt.

Im Planfeststellungsverfahren wird anschließend der exakte Leitungsverlauf festgelegt und die technische Ausführung als Erdkabel oder Freileitung geprüft. In Thüringen wird das Planfeststellungsverfahren vom Thüringer Landesverwaltungsamt durchgeführt. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, der den Leitungsverlauf verbindlich festlegt und das Vorhaben abschließend genehmigt.

Ziel des von uns geplanten Hochspannungsprojekts ist es, auch künftig eine sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Stromversorgung im Raum Grabfeld/Römhild gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz zu gewährleisten. 

Unsere Netzplanungfolgt dem NOVA-Prinzip: Die Netzoptimierung hat Vorrang vor der Netzverstärkung, die Netzverstärkung Vorrang vor dem Netzausbau.  Das heißt, erst dann, wenn eine Optimierung und Verstärkung nicht ausreichen, bauen wir das Netz aus. Dies ist im Raum Grabfeld/Römhild der Fall. 

Bei allen Netzmaßnahmen berücksichtigen wir technische, wirtschaftliche sowie gesetzliche und regulatorische Vorgaben. Wir prüfen außerdem jährlich den Zustand unserer Anlagen, berechnen den künftigen Strombedarf und beachten den künftigen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Bei der Auswahl und Ermittlung einer Trasse sind folgende Kriterien entscheidend:

  • Für die Auswahl und Ermittlung einer Trasse gelten folgende Grundsätze:
  • die Umgehung vorhandener und geplanter Wohngebiete,
  • eine Überspannung von Wald- und Baumflächen nur in Ausnahmefällen,
  • eine möglichst direkte und kurze Leitungsführung, um Eingriffe in die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima so gering wie möglich zu halten und Kosten zu sparen sowie
  • die Bündelung mit bereits vorhandener Infrastruktur unter Beachtung der erforderlichen Mindestabstände (Bündelungsprinzip). Im offenen Land wird nicht immer die kürzeste Trasse gewählt, sondern eine Verlegung am Rande vorhandener Verläufe wie Feldwegen, Grünstreifen und Ackerflurgrenzen bevorzugt.

Für Fragen zu unserem geplanten Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild stehen Ihnen Herr Prof. Dr. Gernot Barth und sein Team von IKOME | Steinbeis Mediation gern zur Verfügung. Das Unternehmen ist von uns mit der Kommunikation, Moderation und Mediation beauftragt worden. Unser Dienstleister betreut seit vielen Jahren Netzausbauprojekte in Ostdeutschland und verfügt über sehr viel Erfahrung bei der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Prof. Dr. Barth & Team sind per E-Mail über die Adresse ten(at)ikome.de oder per Telefon über die Rufnummer 0341 261 80 444 erreichbar.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Für das von uns geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild sind folgende Gesetze von besonderer Bedeutung:

EnWG § 1, Absatz 1: Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt Netzbetreibern eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität vor

EnWG § 11, Absatz 1: Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet Netzbetreiber, das Stromnetz bedarfsgerecht zu verstärken und auszubauen [...].

EEG § 8, Absatz 1: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hält Netzbetreibern dazu an, dass erneuerbare Energien bei der Stromeinspeisung Vorrang gegenüber konventionellen Energien haben. Bei fehlenden Netzkapazitäten hat ein Netzausbau zu erfolgen.

ROG § 15: Das Raumordnungsgesetzt legt fest, dass die Landesbehörde die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu prüfen hat […]. 

BauGB § 35, Absatz 1 Nr. 3: Das Baugesetzbuch regelt den Bau von Umspannwerken. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität [...] dient.

Das Raumordnungsgesetz (ROG) sieht vor, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen“ geprüft werden (ROG § 15, Absatz 1). Wir sind folglich angehalten, auch für das von geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild mehrere Alternativen ins Verfahren einzubringen.

 Für den Neubau von Hochspannungsleitungen sind Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben. Grundlage ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Auswirkungen auf die nachfolgend aufgeführten Schutzgüter:

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Geprüft werden außerdem die Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete wie Natura-2000-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Vogelschutzgebiete), Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Biotope sowie Wasser- und Heilquellenschutzgebiete. 

Es gibt keine gesetzlichen Mindestabstände, die festlegen, wie weit eine Hochspannungsleitung von der Wohnbebauung entfernt sein muss. Stattdessen gelten die gesetzlichen Grenzwerte für elektrische und magnetische Feldstärke gemäß der 26. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Diese sehen vor, dass weiter ausführen. Diese Werte werden von uns bei der Planung und Ausführung eingehalten. 

Wie groß der konkrete Abstand zur Wohnbebauung beim von uns geplanten Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild sein wird, steht zum jetzigen Planungszeitpunkt noch nicht fest. Wir berücksichtigen soweit möglich einen maximalen Abstand zu Wohngebäuden und überspannen auf Neubautrassen keine Wohngebäude.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Innerhalb des Raumordnungsverfahrens werden die Antragsunterlagen für das von uns geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild, die wir beim zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen, für mindestens einen Monat in ortsüblicher Form ausgelegt. In dieser Frist ist es den Betroffenen möglich, Stellungnahmen in Textform bei der Kommune einzureichen, die diese an das Thüringer Landesverwaltungsamt weiterleitet. Das Raumordnungsverfahren wird nach der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Sichtung der Unterlagen mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, die der Öffentlichkeit (u.a. über Auslegung in den Kommunen) bekannt gemacht wird. 

Im anschließenden Planfeststellungsverfahren werden die Planunterlagen ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht. Betroffene können innerhalb der Fristen Einwände gegen das Vorhaben vorbringen. Diese werden geprüft und in einem Erörterungstermin besprochen, bei dem wir den Anwesenden Rede und Antwort stehen. 

Wir streben beim geplanten Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild eine frühzeitige und transparente Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung während desgesamten Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesses an. Wir werden dabei von Herrn Prof. Dr. Barth und seinem Team von IKOME | Steinbeis Mediation unterstützt. Das Team tritt neutral und allparteilich auf. 

In einem ersten Schritt möchten wir die Bürger und Vertreter der Kommunen im Rahmen von Informationsveranstaltungen über unser Vorhaben unterrichten und einen Austausch über mögliche Trassenkorridore anregen. Alle Teilnehmer haben hier die Möglichkeit, ihr lokales Wissen über sensible Sachverhalte, wie z.B. Vogelhabitate, einzubringen. Alle Anregungen werden von uns aufgenommen. In der weiteren Planung wird von uns geprüft, ob und wie sich diese umsetzen lassen.

Im Rahmen des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgesehen. Dazu werden die Pläne innerhalb bestimmter Fristen öffentlich ausgelegt und Betroffene können sich im Rahmen von Stellungnahmen dazu äußern. 

Zum Zeitpunkt der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegung ist die Planung jedoch bereits fortgeschritten. Wir setzen aus diesem Grund auf zusätzliche Informations- und Beteiligungsformate . 

Ziel ist es, Bürger, Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange frühestmöglich in den Prozess einzubinden. Sprichzu einem Zeitpunkt, an dem die Planung im Rahmen eines Dialogprozesses gemeinsam gestaltet werden kann. 

Technische Aspekte

Derzeit stehen weder die Trassenkorridore noch der Standort des neu zu errichtenden Umspannwerkes für das von uns geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild fest. Wir planen, im Rahmen eines frühzeitigen Informations- und Beteiligungsprozesses gemeinsam mit Bürgern, Kommunen und weiteren Trägern öffentlicher Belange verschiedene Varianten zu prüfen. Wir gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass die Hochspannungsleitung eine Länge von rund 40 Kilometern haben wird. 

Die Hochspannungsmasten haben in der Regel eine Höhe von 27 Metern. Zwischen dem tiefsten Punkt des Leiterseils und dem Boden wird der gesetzliche Mindestabstand von 6 Metern eingehalten. Die Höhe der Masten kann variieren, z.B. wenn Straßen überspannt werden müssen. Welche Masten zum Einsatz kommen, steht derzeit noch nicht fest (Stand 02/2026).

Elektrische und magnetische Felder entstehen bei der Übertragung von Strom – auch im Haushalt. Bereits wenn ein elektrisches Gerät wie eine Kaffeemaschine an die Steckdose angeschlossen ist, liegt Spannung an den Leitungen an. Diese Spannung erzeugt ein elektrisches Feld, auch wenn das Gerät selbst noch ausgeschaltet ist. Die Stärke eines elektrischen Feldes wird in Volt pro Meter (V/m) gemessen. Sobald das Gerät eingeschaltet wird und Strom fließt, entsteht zusätzlich ein magnetisches Feld. Dessen Stärke wird in Mikrotesla (µT) oder Nanotesla (nT) gemessen. Dieses Prinzip gilt auch für Stromleitungen: Ein elektrisches Feld entsteht immer dann, wenn die Leitung unter Spannung steht – unabhängig davon, ob Strom fließt. Ein magnetisches Feld entsteht nur bei fließendem Strom und ist abhängig von der Stromstärke. 

Beide Felder – das elektrische und das magnetische – werden im Hochspannungsnetz laufend gemessen und dürfen gesetzliche Grenzwerte nicht überschreiten. Wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, bestehen laut Bundesamt für Strahlenschutz keine Gesundheitsgefährdungen.

Bundesimmissionsschutzgesetz

Bauphase

Die Bauphase für das von uns geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild beginnt, sobald der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist und die erforderlichen Dienstbarkeiten mit den betroffenen Grundstückseigentümern vereinbart, sprich dinglich gesichert sind. Aktuell kann noch keine genaue Auskunft über den Beginn der Bauphase getroffen werden.

Das Bauvorhaben beginnt mit dem Bau oder der Instandsetzung der Zufahrtswege. Alle vorgesehenen Maststandorte und Montageflächen müssen für Baufahrzeuge erreichbar sein. Wenn möglich, erfolgt die Anfahrt über bestehende öffentliche Wege. Unbefestigte Wege müssen tragfähig genug sein. Falls nötig, werden sie z. B. durch Aufschottern ertüchtigt. Eine dauerhafte Versiegelung ist nicht vorgesehen. Wo keine Wege vorhanden sind, kommen Fahrplatten aus Holz oder Metall zum Einsatz. Diese liegen direkt auf dem Boden auf und werden nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt, sodass der Boden nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.

Für die Montage der Masten werden Arbeitsflächen je Mast eingerichtet. Auch dort werden Fahrplatten verwendet, die nach Bauende vollständig entfernt werden. Eine dauerhafte Befestigung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nicht vorgesehen.

Sobald die Zufahrten hergestellt sind, beginnen die Fundamentarbeiten. Die genauen Maststandorte werden vermessen und markiert. Anschließend werden Baugruben ausgehoben. Das Bodenmaterial wird schichtweise getrennt gelagert und später wiederverwendet. Überschüssiger Boden wird entsorgt. Zeitgleich werden die unteren Mastteile in die Gruben eingesetzt. Danach folgen klassische Fundamentarbeiten mit Schalung, Bewehrung und Beton.

Im nächsten Schritt werden die Mastoberteile – je nach Bedarf vormontiert oder in Einzelteilen – angeliefert. Spezielle Fahrzeuge transportieren sie an die Baustelle. Nach dem Aushärten der Fundamente werden die Mastbestandteile mit Mobilkränen aufgerichtet und montiert.

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das Gelände in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt – soweit technisch und wirtschaftlich möglich. Dies betrifft besonders den Bodenaufbau, die Qualität des eingebrachten Materials und die Behebung von Verdichtungen. Die Oberfläche wird an die neue Situation angepasst. 

Die von uns beauftragten Unternehmen sind aufgefordert, Anwohner und Arbeiter vor Baulärm zu schützen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Baulärm ist ebenso zu beachten wie . die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. 

Vorschriften und Verordnungen 

Der Lärmschutz beginnt für uns mit der Bauvorbereitung.. Er umfasst folgende Maßnahmen: 

  • Berücksichtigung gesetzlicher Lärmgrenzen bei Ausschreibungen und Bauablauf,
  • Anpassung des Bauablaufs an die örtlichen Lärmschutzvorgaben,
  • frühzeitige Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten in Fragen der Baulärmminderung,
  • Einsatz lärmarmer Bauverfahren und Maschinen,
  • Zusammenlegen lärmintensiver Arbeiten mit anschließenden Lärmpausen,
  • besonderer Lärmschutz in sensiblen Bereichen und bei Nachtarbeiten,
  • geregelte Bauzeiten zur Lärmminderung.

Weitere Fragen

Für den Schutzstreifen einer Stromtrasse, einschließlich Maststandorte und Flächenüberspannungen, werden mit den jeweiligen Eigentümern Grunddienstbarkeiten bzw. Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen und entsprechende Entschädigungen gezahlt. Ein Erwerb von Grundeigentum ist nicht vorgesehen. Wir sprechen einzeln mit jedem betroffenen Grundstückseigentümer. Die Entschädigung richtet sich nach ortsüblichen Vergleichswerten.

Flurschäden durch Bauvorbereitung und -durchführung werden von uns beseitigt oder nach aktuellen Entschädigungssätzen des Thüringer Bauernverbandes vergütet. 

Im Netzentwicklungsplan wird derzeit eine überregionale Höchstspannungsleitung (380 kV) geprüft, die von Vieselbach über Altenfeld und Münnerstadt bis nach Grafenrheinfeld führen könnte. In der öffentlichen Diskussion wird dieses Vorhaben als „Aiwanger-Bogen“ bezeichnet. 

Als Verteilnetzbetreiber sind wir für die regionale Stromversorgung auf der Ebene der Hochspannung (110 kV) zuständig. Der regionale Engpass im Raum Grabfeld/Römhild wird durch den geplanten Neubau der Höchstspannleitung (380 kV) nicht gelöst. 

Der von uns vorgesehene Hochspannungsausbau (110 kV) im Raum Grabfeld/Römhild steht nicht in Zusammenhang mit dem sogenannten „Aiwanger Bogen“, sondern ist eine separate Maßnahme. 

Im Netzentwicklungsplan (NEP) wird bundesweit beschrieben, welche Ausbaumaßnahmen im Höchstspannungsnetz (220/380 kV) in den kommenden Jahren voraussichtlich nötig sind, um die überregionale Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Erarbeitet wird der NEP von den vier Übertragungsnetzbetreibern (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) und im gesetzlich geregelten Verfahren von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Dabei ist wichtig: ÜNB planen und betreiben das Netz überregional (Stromtransport über weite Entfernungen), während Verteilnetzbetreiber wie die TEN das regionale Netz (u. a. 110 kV) für die Versorgung vor Ort verantworten. 

Netzebenen SMARD

IKOME | Steinbeis Mediation

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