FAQ
Ausbau des Hochspannungsnetzes im Raum Grabfeld/Römhild

Projektplanung

Das Mittelspannungsnetz im Raum Grabfeld/Römhild hat die Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht. Um die Stromversorgung langfristig sicherzustellen, plant die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG im Raum Grabfeld/Römhild den Bau eines Umspannwerkes, Ziel ist, einen zusätzlichen Einspeisepunkt zum bestehenden Mittelspannungsnetz zu schaffen. Die Anbindung des neuen Umspannwerkes an das bestehende Hochspannungsnetz erfordert den Bau von neuen Hochspannungsleitungen zu den Bestands-Umspannwerken in Obermaßfeld-Grimmenthal und Simmershausen.

Das Vorhaben befindet sich ganz vor Beginn des Planungs- und Genehmigungsverfahrens. Bislang stehen weder der Trassenkorridor noch die konkrete technische Lösung oder der genaue Standort des neu zu errichtenden Umspannwerkes fest.

Karte zum aktuellen Suchraum des neuen Umspannwerkes (erster Entwurf)

110-kV Hochspannungsleitungen werden in sogenannten Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren auf Landesebene geprüft und genehmigt. 

Im Raumordnungsverfahren wird untersucht, über welchen Trassenkorridor (mit einer Breite von bis zu einem Kilometer) zwei Punkte im Stromnetz verbunden werden können. Dabei sind mehrere alternative Trassenkorridore auf ihre Verträglichkeit im Raum zu prüfen. Es wird darauf geachtet, dass diese Trassenkorridore die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft so gering wie möglich beeinträchtigen. Im Ergebnis wählt die Genehmigungsbehörde den Trassenkorridor aus, der nach umfänglicher Prüfung und Abwägung aller o.g. Schutzgüter die geringste Beeinträchtigung im Raum aufweist. Für das Raumordnungsverfahren ist in Thüringen das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde zuständig.

Im daran anschließenden Planfeststellungsverfahren wird die Ausführung der Hochspannungsleitung als Erdkabel- oder Freileitungsvariante unter technischen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Aspekten vergleichend geprüft. Steht die Art der Ausführung fest, wird der exakte Leitungsverlauf verbindlich festlegt und das Vorhaben abschließend genehmigt. In Thüringen wird das Planfeststellungsverfahren ebenfalls vom Thüringer Landesverwaltungsamt durchgeführt. 

Während beider Verwaltungsverfahren erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zum Projekt Stellung zu nehmen. 

Für die Auswahl und Ermittlung von Trassenkorridoren für das Raumordnungsverfahren gelten folgende Grundsätze:

  • die Umgehung vorhandener und geplanter Wohn-, Gewerbe und Siedlungsgebiete,
  • eine Überspannung von Wald- und Baumflächen nur in Ausnahmefällen,
  • eine möglichst direkte und kurze Leitungsführung, um Eingriffe in die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima so gering wie möglich zu halten,
  • die Bündelung mit bereits vorhandener Infrastruktur unter Beachtung der erforderlichen Mindestabstände (Bündelungsprinzip).

Wir prüfen kontinuierlich den Zustand unserer Anlagen und analysieren den zukünftigen Strombedarf, um Engpässe in der Versorgung zu erkennen und Netzausbaumaßnahmen rechtzeitig zu planen.

Unsere Netzplanung folgt dem NOVA-Prinzip: Die Netzoptimierung hat Vorrang vor der Netzverstärkung, die Netzverstärkung Vorrang vor dem Netzausbau. Dies bedeutet, dass erst wenn eine Optimierung und Verstärkung nicht mehr ausreichen, das Netz ausgebaut wird Das ist im Raum Grabfeld/Römhild nun der Fall ist. 

Ziel des von uns geplanten Hochspannungsprojekts ist es, auch künftig eine sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Stromversorgung im Raum Grabfeld/Römhild gemäß den Anforderungen des  Energiewirtschaftsgesetzes zu gewährleisten. 

Bei allen Netzmaßnahmen berücksichtigen wir technische, gesetzliche und regulatorische Vorgaben. 

Fragen zum geplanten Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild sammelt das Team von IKOME | Steinbeis Mediation im Auftrag der TEN. Dieses Unternehmen betreut seit vielen Jahren Netzausbauprojekte in Ostdeutschland und verfügt über sehr viel Erfahrung bei der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit Prof. Dr. Barth & Team stehen Ihnen unabhängige Experten zur Verfügung, die mit Ihnen einen Dialog auf Augenhöhe führen, bei dem Ihre Meinungen ernstgenommen und in Beschlüssen sichtbar werden. 

Ihre persönlichen Ansprechpartner sind per E-Mail über die Adresse ten(at)ikome.de oder per Telefon über die Rufnummer 0341 261 80 444 erreichbar.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Für das von uns geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild sind folgende Gesetze von besonderer Bedeutung:

ROG § 15: Das Raumordnungsgesetzt legt fest, dass die Landesbehörde die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu prüfen hat […]. 

BauGB § 35, Absatz 1 Nr. 3: Das Baugesetzbuch regelt den Bau von Umspannwerken. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität [...] dient.

EnWG § 1, Absatz 1: Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt Netzbetreibern eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität vor.

EnWG § 11, Absatz 1: Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet Netzbetreiber, das Stromnetz bedarfsgerecht zu verstärken und auszubauen [...].

EEG § 8, Absatz 1: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hält Netzbetreiber dazu an, erneuerbaren Energien bei der Stromeinspeisung Vorrang gegenüber konventionellen Energien zu gewähren. Bei fehlenden Netzkapazitäten hat ein Netzausbau zu erfolgen.

Das Raumordnungsgesetz (ROG) sieht vor, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen“ geprüft werden (ROG § 15, Absatz 1). Wir sind folglich angehalten, auch für das geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild mehrere Alternativen ins Verfahren einzubringen.

Für den Neubau von Hochspannungsleitungen sind Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben. Grundlage ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Auswirkungen auf die nachfolgend aufgeführten Schutzgüter:

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Geprüft werden außerdem die Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete wie Natura-2000-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Vogelschutzgebiete), Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Biotope sowie Wasser- und Heilquellenschutzgebiete. 

Es gibt keine gesetzlichen Mindestabstände, die festlegen, wie weit eine 110-kV-Hochspannungsleitung von der Wohnbebauung entfernt sein muss. Stattdessen gelten die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke gemäß der 26. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Für Niederfrequenzanlagen (50 Hertz) gelten die nachfolgenden Grenzwerte:

  • Elektrische Feldstärke: 5 Kilovolt pro Meter [kV/m]
  • Magnetische Flussdichte: 100 Mikrotesla [µT]

Öffentlichkeitsbeteiligung

Innerhalb des Raumordnungsverfahrens werden die beim zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt eingereichten Antragsunterlagen für mindestens einen Monat ortsüblich ausgelegt. Während der Auslegungszeit ist es jedem Betroffenen möglich, eine Stellungnahme in Textform bei der Kommune sowie beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Das Raumordnungsverfahren wird nach der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Sichtung der Unterlagen mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, die der Öffentlichkeit (u.a. über Auslegung in den Kommunen) bekannt gemacht wird. 

Auch im anschließenden Planfeststellungsverfahren werden die Planunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Betroffene können wieder innerhalb einer Frist Stellungnahmen zum Vorhaben bei der Kommune sowie beim Thüringer Landesverwaltungsamt abgeben. Alle Stellungnahmen werden durch die Behörde geprüft und im nachfolgenden Erörterungstermin besprochen. Während des Erörterungstermins stehen wir allen Betroffenen Rede und Antwort.

Wir streben beim geplanten Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild eine frühzeitige und transparente Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung während des gesamten Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesses an. Wir werden dabei von Herrn Prof. Dr. Barth und seinem Team von IKOME | Steinbeis Mediation unterstützt. Das Team tritt neutral und allparteilich auf. 

In einem ersten Schritt möchten wir die Bürger und Vertreter der Kommunen im Rahmen von Informationsveranstaltungen über unser Vorhaben unterrichten und einen Austausch über mögliche Trassenkorridore anregen. Alle Teilnehmer haben hier die Möglichkeit, ihr lokales Wissen über sensible Sachverhalte, wie z.B. Vogelhabitate, einzubringen. Alle Anregungen werden von uns aufgenommen. In der weiteren Planung wird von uns geprüft, ob und wie sich diese umsetzen lassen.

Im Rahmen des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgesehen. Dazu werden die Pläne innerhalb bestimmter Fristen öffentlich ausgelegt und Betroffene können sich im Rahmen von Stellungnahmen dazu äußern. 

Zum Zeitpunkt der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegung ist die Planung jedoch bereits fortgeschritten bzw. abgeschlossen.

Unser Ziel ist es hingegen, Bürger, Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange frühestmöglich noch vor Beginn der Genehmigungsverfahren in den Prozess einzubinden. Sprich zu einem Zeitpunkt, an dem die Planung im Rahmen eines Dialogprozesses gemeinsam gestaltet werden kann. 

Erste Informations- und Beteiligungsveranstaltungen fanden am 20. Januar in Grabfeld und 21. Januar 2026 in Römhild statt. Weitere sind am 19.05.2026 in Römhild (OT Milz) und am 20.05.2026 in Grabfeld (OT Exdorf) geplant.

Technische Aspekte

Derzeit stehen weder die Trassenkorridore noch der Standort des neu zu errichtenden Umspannwerkes für das von uns geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild fest. Wir planen im Rahmen eines frühzeitigen Informations- und Beteiligungsprozesses gemeinsam mit Bürgern, Kommunen und weiteren Trägern öffentlicher Belange verschiedene Varianten zu prüfen. Wir gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass die Hochspannungsleitung eine Länge von rund 40 Kilometern haben wird. 

Die Höhe der 110-kV-Hochspannungsmaste richtet sich nach den gesetzlichen Mindestabständen zwischen Boden und Leiterseil sowie nach der vorhandenen Geländetopographie. Welche Masten zum Einsatz kommen, steht derzeit noch nicht fest (Stand 05/2026). In der Regel beträgt die Höhe eines 110-kV-Standardmastes ca. 27 m.

Elektrische und magnetische Felder entstehen bei der Übertragung von Strom – so auch im privaten Haushalt. Bereits wenn ein elektrisches Gerät wie eine Kaffeemaschine an die Steckdose angeschlossen ist, liegt Spannung an den Leitungen an. Diese Spannung erzeugt ein elektrisches Feld, auch wenn das Gerät selbst noch ausgeschaltet ist. Die Stärke eines elektrischen Feldes wird in Volt pro Meter (V/m) gemessen. Sobald das Gerät eingeschaltet wird und Strom fließt, entsteht zusätzlich ein magnetisches Feld. Dessen Stärke wird in Mikrotesla (µT) oder Nanotesla (nT) gemessen. Dieses Prinzip gilt auch für Stromleitungen. Ein elektrisches Feld entsteht immer dann, wenn die Leitung unter Spannung steht – unabhängig davon, ob Strom fließt. Ein magnetisches Feld entsteht nur bei fließendem Strom und ist abhängig von der Stromstärke. 

Beide Felder – das elektrische und das magnetische – werden im Hochspannungsnetz regelmäßig gemessen und dürfen gesetzliche Grenzwerte nicht überschreiten. Sind diese Grenzwerte eingehalten, bestehen laut Bundesamt für Strahlenschutz keine Gesundheitsgefährdungen. 

Bundesimmissionsschutzgesetz

Bauphase

Die Bauphase für das von uns geplante Hochspannungsprojekt im Raum Grabfeld/Römhild kann erst beginnen, sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtsgültig ist und die erforderlichen Dienstbarkeiten mit den betroffenen Grundstückseigentümern vereinbart sind. Aktuell kann noch keine genaue Auskunft über den Beginn der Bauphase getroffen werden. 

Das Bauvorhaben beginnt mit dem Bau oder der Instandsetzung der Zufahrtswege. Alle vorgesehenen Maststandorte und Montageflächen müssen für Baufahrzeuge erreichbar sein. Wenn möglich, erfolgt die Anfahrt über bestehende, öffentliche Wege. Falls unbefestigte Wege nicht ausreichend tragfähig sind, werden diese z. B. durch Aufschottern ertüchtigt. Eine dauerhafte Versiegelung ist nicht vorgesehen. Sind keine bestehenden Wege vorhanden, werden zum Schutz vor Bodenverdichtung mobile Baustraßen eingesetzt, diese bestehen vorrangig aus Holz- oder Metall-Lastverteilungsplatten. Die Platten liegen direkt auf dem Boden auf und werden nach Abschluss der Arbeiten wieder rückstandslos entfernt. Der Boden wird somit nicht dauerhaft beeinträchtigt.

Für die Montage der Masten werden Arbeitsflächen eingerichtet. Auch dort werden Fahrplatten verwendet, die nach Bauende vollständig entfernt werden. Eine dauerhafte Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung der betroffenen Arbeitsflächen ist somit ausgeschlossen. 

Sobald die Zufahrten hergestellt sind, beginnen die Gründungsarbeiten. Die genauen Maststandorte werden vermessen und markiert. Anschließend werden Baugruben ausgehoben. Das Bodenmaterial wird schichtweise getrennt gelagert und später wieder eingebaut. Überschüssiger Boden wird abgefahren und nach Ersatzbaustoffverordnung verwertet. Zeitgleich werden die unteren Mastteile in die Gruben eingesetzt. Danach folgen klassische Fundamentarbeiten mit Schalung, Bewehrung und Beton.

Im nächsten Schritt werden die Mastoberteile in Einzelteilen angeliefert und vormontiert. Nach dem Aushärten der Fundamente werden die Oberteile mit Mobilkränen aufgerichtet und mit den Unterteilen fest verbunden.

Stehen die Maste, werden die Seile aufgelegt und die Leitung wird zur Inbetriebnahme vorbereitet.

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das Gelände in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt – soweit technisch und wirtschaftlich möglich. Dies betrifft besonders den Bodenaufbau, die Qualität des eingebrachten Materials und die Behebung von Verdichtungen. Die Oberfläche wird an die neue Situation angepasst. 

Die geplante Lage der Kabel und die Baustelle werden bauvorbereitend vermessen und abgesteckt. Im Anschluss daran erfolgt der Bau oder die Instandsetzung der Zufahrtswege. Wenn möglich, erfolgt die Anfahrt über bestehende, öffentliche Wege. Falls diese nicht ausreichend tragfähig sind, werden sie z. B. durch Aufschottern ertüchtigt. Eine dauerhafte Versiegelung der Zuwegungen ist nicht vorgesehen. Sind keine bestehenden Wege vorhanden, werden zum Schutz vor Bodenverdichtung mobile Baustraßen eingesetzt. Diese bestehen vorrangig aus Holz- oder Metall-Lastverteilungsplatten. Da die gesamte Kabeltrasse für Baufahrzeuge erreichbar sein muss, wird parallel zum Kabelgraben eine zusätzliche Baustraße eingerichtet. Im Gegensatz zur Freileitungsvariante wird hier der Mutterboden vor Auslegung der Platten entfernt und seitlich gelagert, sodass die Platten auf dem tragfähigen Unterboden aufliegen.

Ist das Wegenetz fertiggestellt, beginnen die eigentlichen Tiefbauarbeiten für die Kabeltrasse. 

Hochspannungskabel werden in der Regel in offener Bauweise verlegt. Das bedeutet, dass in einem mehrschrittigen Prozess Kabelgräben angelegt werden, die nach der Verlegung rückverfüllt werden. Müssen zum Beispiel Gewässer oder Straßen unterquert werden, kann das mit einer geschlossenen Verlegung erfolgen, etwa durch das Rohrpressverfahren oder das Spühlbohrverfahren. 

Nach Fertigstellung des Kabelgrabens werden die Erdkabel verlegt und erforderliche Muffenmontagen durchgeführt. Spezialtransporter liefern die Kabel direkt an die Baustelle. Mit einer Zugwinde und Rollenböcken wird das Kabel direkt von der Kabeltrommel in den Graben gezogen und in die vorbereitete Bettung gelegt.

Nachdem die Kabelenden miteinander verbunden wurden, werden die einzelnen Bodenschichten rückverfüllt. Bettungsmaterial schützt das Kabel vor mechanischen Schäden. Zusammen mit den Bodenschichten werden in den Gräben als Warnhinweis auf elektrische Kabel zudem Abdeckplatten und Trassenwarnbänder verlegt.

Ist der Graben wieder verfüllt und sind die Bauarbeiten abgeschlossen, beginnen die Rekultivierungsarbeiten. Die Platten der Zuwegungen werden hierbei zurückgebaut und der Mutterboden wieder aufgebracht. Der Bereich kann anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Die von uns beauftragten Unternehmen sind aufgefordert, Anwohner und Arbeiter vor Baulärm zu schützen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Baulärm ist ebenso zu beachten wie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. 

Vorschriften und Verordnungen 

Der Lärmschutz beginnt für uns mit der Bauvorbereitung. Er umfasst folgende Maßnahmen: 

  • Berücksichtigung gesetzlicher Lärmgrenzen bei Ausschreibungen und Bauablauf,
  • Anpassung des Bauablaufs an die örtlichen Lärmschutzvorgaben,
  • frühzeitige Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten in Fragen der Baulärmminderung,
  • Einsatz lärmarmer Bauverfahren und Maschinen,
  • Zusammenlegen lärmintensiver Arbeiten mit anschließenden Lärmpausen,
  • besonderer Lärmschutz in sensiblen Bereichen und bei Nachtarbeiten,
  • geregelte Bauzeiten zur Lärmminderung.

Weitere Fragen

Schutzstreifen gibt es generell sowohl bei Freileitungs- als auch bei Kabeltrassen, sie unterscheiden sich lediglich durch ihre Breite. Für den Schutzstreifen einer Stromtrasse werden mit den jeweiligen Eigentümern Grunddienstbarkeiten bzw. Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen und entsprechende Entschädigungen gezahlt. Ein Erwerb von Grundeigentum für die Stromtrassen ist nicht vorgesehen. Mit jedem betroffenen Grundstückseigentümer nehmen wir persönlich Kontakt auf. Die Entschädigung richtet sich nach ortsüblichen Vergleichswerten.

Flurschäden durch Bauvorbereitung und -durchführung werden von uns beseitigt oder nach aktuellen Entschädigungssätzen des Thüringer Bauernverbandes vergütet. 

Im Netzentwicklungsplan wird derzeit eine überregionale Höchstspannungsleitung (380 kV) geprüft, die von Vieselbach über Altenfeld und Münnerstadt bis nach Grafenrheinfeld führen könnte. In der öffentlichen Diskussion wird dieses Vorhaben als „Aiwanger-Bogen“ bezeichnet. 

Als Verteilnetzbetreiber sind wir für die regionale Stromversorgung auf den Ebenen bis zur Hochspannung (110 kV) zuständig. Ähnlich einer Autobahn führt die diskutierte 380 kV Höchstspannungsleitung ohne eine „Abfahrt“ durch den Raum Grabfeld/Römhild. Unser regionaler Engpass in der Spannungsversorgung in Ihrem Gebiet wird durch den geplanten Neubau des sog. „Aiwanger-Bogens“ nicht gelöst. Beide Projekte sind unabhängig voneinander und werden von unterschiedlichen Vorhabenträgern geplant und umgesetzt.

Netzentwicklungsplan

Im Netzentwicklungsplan (NEP) wird bundesweit beschrieben, welche Ausbaumaßnahmen im Höchstspannungsnetz (220/380 kV) in den kommenden Jahren voraussichtlich nötig sind, um die überregionale Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Erarbeitet wird der NEP von den vier Übertragungsnetzbetreibern (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) und im gesetzlich geregelten Verfahren von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Dabei ist wichtig: Übertragungsnetzbetreiber planen und betreiben das Netz überregional (Stromtransport über weite Entfernungen), während Verteilnetzbetreiber wie die TEN das regionale Netz (u. a. 110 kV) für die Versorgung vor Ort verantworten.

Netzebenen SMARD

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